FIU (Deutschland)
Die FIU (Financial Intelligence Unit) ist im Bundeskriminalamt angesiedelt.
Sie ist die Zentralstelle
für Verdachtsanzeigen in Deutschland. Das bedeutet aber nicht, dass
hier zentral Verdachtsanzeigen bearbeitet werden. Das ist nach wie
vor Aufgaben der Polizei in den jeweiligen Landeskriminalämter.
Dennoch muss jede Verdachtsanzeige in Kopie (aber ohne Anlagen) an
die FIU geleitet werden.
Bundeskriminalamt
Referat SO 32
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
65173 Wiesbaden
Tel.: +49-(0)611-55 18615
Fax: +49-(0)611-55 45300
E-Mail:
fiu@bka.bund.de
Die Aufgaben der FIU ergeben sich aus
§ 10 GwG.
Dazu gehört unter anderem, die übermittelten Verdachtsanzeigen zu
sammeln und auszuwerten, Statistiken zu führen, einen
Jahresbericht
herauszugeben sowie die Verpflichteten über Typologien zu
unterrichten. (zu den
Jahresberichten der FIU)
In unregelmäßigen Abständen gibt die FIU Newsletter heraus, in denen schwerpunktmäßig detailliertere Informationen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegeben werden. Die Newsletter können aber nur über einen passwort-geschützten Bereich abgerufen werden.
Ebenfalls in diesem geschützten Bereich finden Sie die Anschriften sämtlicher Finanzermittlungsgruppen Deutschlands, an die Verdachtsanzeigen zu erstatten sind.
| Datum letzte Aktualisierung: 26.06.2011 | zurück zur Startseite |
