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Gesetze im Überblick § 261 StGB AO GWG KWG VAG  

FIU-Deutschland

Die FIU (Financial Intelligence Unit) ist im Bundeskriminalamt angesiedelt.

Sie ist die Zentralstelle für Verdachtsanzeigen in Deutschland. Das bedeutet aber nicht, dass hier zentral Verdachtsanzeigen bearbeitet werden. Das ist nach wie vor Aufgaben der Polizei in den jeweiligen Landeskriminalämter. Dennoch muss jede Verdachtsanzeige in Kopie (aber ohne Anlagen) an die FIU geleitet werden.

Bundeskriminalamt
Referat SO 32
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
65173 Wiesbaden
Tel.: +49-(0)611-55 18615 oder +49-(0)611-55 14545
Fax: +49-(0)611-55 45300
E-Mail:
fiu@bka.bund.de

Die Aufgaben der FIU ergeben sich aus § 10 GwG.
Dazu gehört unter anderem, die übermittelten Verdachtsanzeigen zu sammeln und auszuwerten, Statistiken zu führen, einen Jahresbericht herauszugeben sowie die Verpflichteten über Typologien zu unterrichten. (zu den Jahresberichten der FIU)

In unregelmäßigen Abständen gibt die FIU Newsletter heraus, in denen schwerpunktmäßig detailliertere Informationen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegeben werden. Die Newsletter können aber nur über ein Passwort von einem geschützten Bereich abgerufen werden.

 

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Datum letzte Aktualisierung: Stand 02.01.2010 zurück zur Startseite