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Gesetze im Überblick § 261 StGB AO GWG KWG VAG  

Geldtransfer-Verordnung 

Am 08.12.2006 wurde die EG-Geldtransfer-Verordnung 1781-2006 vom 15.11.2006 veröffentlicht. In Kraft getreten ist die Verordnung am 01.01.2007.

Diese Verordnung ist im Gegensatz zu einer EG-Richtlinie sofort in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Damit bedarf es keiner eigenen nationalen Regelungen mehr, bzw. diese werden außer Kraft gesetzt.

Mit dieser Verordnung wurde damit faktisch § 25b KWG, der zuvor Regelungen für Auslandstransaktionen enthielt, außer Kraft gesetzt.

Die EG-Geldtransfer-Verordnung regelt aber nicht nur Transaktionen ins Ausland, sondern faktisch sämtliche unbaren Transaktionen  innerhalb der EU.

Ab einem Betrag von 1.000,01 Euro sind bei kontoungebundenen Transaktionen (Zahlscheingeschäft und Finanztransfergeschäft) bereits Identifizierungen und Aufzeichnungen nach dieser Verordnung unabhängig von Schwellenbeträgen nach dem GwG vorzunehmen.

Die Absenderangaben sind dem Empfängerinstitut vollständig zu übermitteln. Bei Transaktionen, die von einem Konto aus erfolgen, genügt es, wenn die Kontonummer und der Name angegeben sind.

 

   
Datum letzte Aktualisierung: 15.05.2010 zurück zur Startseite