www.anti-geldwaesche.de

Gesetze im Überblick § 261 StGB AO GWG KWG VAG  

Meinungsseite

 

Auf dieser Seite finden Sie meine ganz persönlichen Kommentare zu neuen Entwicklungen aber auch Ärgernissen zu bestimmten Themen

Thema: Unzureichende Maßnahmen des Gesetzgebers gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Umsetzung der 2. E-Geld-Richtlinie die Vorschriften zum GWG, dem KWG, dem VAG und xdem ZAG verschärft, um besser Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Geplant ist auch, dass demnächst die Vortatenliste des § 261 StGB erweitert wird, auch um Steuerhinerziehern das Leben schwerer zu machen.

Leider hat es der Gesetzgeber trotz dieser Verschärfungen bis heute nicht für notwendig erachtet, auch § 24c KWG anzupassen. Es stellt sich mir immer wieder die Frage, weshalb zwar alle Kreditinstitute die Verfügungsberechtigten für Konten und Depots in die abrufbare Datei einstellen müssen, nicht aber Schließfächer. Dabei wäre das Vorhalten eines Schließfaches doch ein guter Ansatz für die Ermittlungsbehörden und auch die Steuerfahndung in Verdachtsfällen dies zum Anlass einer Nachfrage zu nehmen.

Es wäre ein Leichtes für den Gesetzgeber, in § 24c KWG neben der Verpflichtung der Meldung von Konten und Depots dies auch für Schließfächer vorzusehen.

Dass dies nicht geschieht, lässt angesicht der sonstigen "Regelungswut" desStaates den bösen Verdacht aufkommen, dass es doch nicht so wichtig ist, jeder möglichen Steuerhinterziehung nachzugehen. Anders ist dieses Verhalten nicht zu erklären. Wenn der Staat glaubwürdig sein will, ist hier dringend eine Nachbesserung des § 24c KWG vorzunehmen.

 

 

Thema: Fehlende Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche

Die BaFin wie auch der Gesetzgeber erwarten eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche.
Dies ist aber nur möglich, wenn den Geldwäschebeauftragten alle wichtigen Informationen zur Verfügung stehen.
Dazu gehören u.a. auch Berichte der FATF, die aber in Englisch verfasst sind.
Eine Übersetzung ins Deutsche erfolgt oft nicht, und wenn ja, dann oft erst mit erheblicher Verzögerung (s. Risikoeinstufungen der FATF vom Juni 2007, die erst im August 2008 von der BaFin als deutsche Übersetzung veröffentlicht wurde). 
Hier wäre es erforderlich, dass endlich alle wesentlichen Dokumente der FATF oder anderer internationaler Organisationen schnell und unbürokratisch übersetzt werden.
 
Zuständig dafür wären entweder die BaFin oder die FIU. Wenn genug Übersetzungskapazitäten vorhanden sind, um deutsche Jahresberichte ins Englische zu übersetzen, muss doch erst recht das Gleiche für Übersetzungen vom Englische ins Deutsche gelten.

 

   
Datum letzte Aktualisierung: 10.12.2010 zurück zur Startseite