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Gesetze im Überblick § 261 StGB AO GWG KWG VAG  

GW-News

Datum Thema  
11.06.2010 Stellungnahme des ZKA zum RS-Entwurf der BaFin zu § 25c KWG weiter dazu
27.05.2010 BaFin veröffentlicht den Jahresbericht 2009 weiter dazu
06.05.2010 GFG-Bayern veröffentlicht Lagebild 2009 weiter dazu
28.04.2010 BaFin veröffentlicht Entwurf eines Rundschreibens zur Betrugsbekämpfung zur Abstimmung weiter dazu
26.03.2010 Neues Rundschreiben der BaFin (02/2010) vom 22.03.2010 und Lagebild 2009 des LKA NRW weiter dazu
28.02.2010 FATF-Bericht über Deutschland mit zahlreichen negativen Anmerkungen liegt vor weiter dazu
01.01.2010

Die telefonische Erreichbarkeit der Leitung der GFG-Bayern hat sich zum Jahresbeginn geändert.

weiter dazu
   

 

News ab Januar 2010 in chronologischer Reihenfolge geordnet

11.06.2010 Die BaFin hat bekanntlich am 27.04.2010 den Entwurf eines Rundschreibens zum Thema § 25c KWG veröffentlicht. Mittlerweile liegt dazu eine Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) vom 27.05.2010 vor. Ob die darin enthaltenen Anmerkungen durch die BaFin berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. In jedem Fall dürfte aber feststehen, dass die Aufgaben, betrügerische Handlungen in einem Institut zu erkennen und abzuwehren, zumindest von der Koordination und Verantwortlichkeit her, nach dem Wunsch der BaFin wohl auf den Geldwäschebeauftragten übergehen sollen.
Offen ist dabei nur, wie weit der Begriff "betrügerische Handlungen" zu verstehen sein wird. Sollte die BaFin bei ihrer weit auslegenden Ansicht bleiben, so würde das in jedem Fall bedeuten, dass der Geldwäschebeauftragte noch wesentlich mehr Aufgaben wahrnehmen muss, als bisher schon. Damit dürften die Zeiten endgültig vorbei sein, als man die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten - wie in kleineren Instituten oft noch zu beobachten – als Teilzeitaufgabe verstanden hat. Fraglich ist auch, ob es eine Übergangsfrist - wie vom ZKA gefordert - geben wird. Es bleibt in jedem Fall spannend.
   
   
27.05.2010 Die BaFin hat ihren Jahresbericht 2009 veröffentlicht. Neben den üblichen Angaben zu den Ereignissen des Jahres 2009 sind auch wieder einige Seiten (S. 234 - 237) dem Thema Geldwäsche gewidmet. Die BaFin stellt dabei Defizite hinsichtlich der Erstellung von Gefährdungsanalysen bei zahlreichen Kreditinstituten fest. Dies betrifft Gefährdungsanalysen im Allgemeinen wie auch hinsichtlich der Verhinderung betrügerischer Handlungen. Daneben stelle die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes für viele Institute eine Herausforderung dar, der sie sich noch nicht gestellt hätten. 
   
   
06.05.2010 Die GFG-Bayern hat das Lagebild 2009 veröffentlicht.

die GFG Bayern beim Bayerischen Landeskriminalamt hat ihren Jahresbericht (Lagebild) für das Jahr 2009 herausgegeben. Der Bericht enthält - wie auch schon die Jahre zuvor - anschauliche Statistiken sowie einige neue und interessante Fallbeispiele, die für die Arbeit des Geldwäschebeauftragten zur Erkennung neuer Typologien hilfreich sind. Da dieser Bericht nur Verpflichteten zur Verfügung gestellt werden darf, ist eine Verlinkung bzw. Veröffentlichung nicht gestattet. Der Bericht wurde bereits über die jeweiligen

Verbände/Berufskammern den Verpflichteten zur Verfügung gestellt.

Wer außerhalb dieses Bezieherkreises den Bericht erhalten möchte und Verpflichteter nach dem GwG ist, kann dies erreichen, indem er sich unter Angabe seiner geschäftlichen E-Mail Adresse an den Leiter der GFG Bayern wendet; zum Nachweis des berechtigten Interesses ist hierzu eine E-Mail-Adresse eines Instituts/eines Verbandes oder einer Kanzlei etc. erforderlich. Ein Versand an private Email-Adressen erfolgt nicht.

   
   
   
28.04.2010

Die BaFin hat am 27.04.2010 auf ihrer Webseite den Entwurf eines Rundschreibens zu "Anforderungen an die Verhinderung betrügerischer Handlungen zu Lasten der Institute und Kapitalanlagegesellschaften gemäß § 25c Abs. 1 KWG (bzw. i.V.m. § 6 Abs, 5 InvG)" veröffentlicht.

Das endgültige Rundschreiben soll erst nach Abstimmung mit den Verbänden (ZKA) herausgegeben werden. Damit besteht für die beteiligten Verbände die Gelegenheit ihre Anmerkungen einzubringen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass es noch großartige Änderungen in den Kernaussagen geben wird.

Das betrifft insbesondere die dann bestehende aufsichtliche Weisung, innerhalb der Institute eine zentrale Stelle einzurichten, die für die Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Betrugsbekämpfung zuständig sein soll.  Damit sollen zukünftig Doppelzuständigkeiten vermieden werden. Diese Stelle soll zukünftig auch für alle drei Aufgaben eine einheitliche Gefährdungsanalyse erstellen.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreibenentwurf der BaFin zu diesem Thema.

   
   
26.03.2010

Die BaFin hat unter dem Datum 22.03.2010 ein neues Rundschreiben (02/2010 -GW) veröffentlicht. Inhalt dieses Rundschreibens sind Empfehlungen der FATF zu Ländern, die entweder keine oder nur geringe Geldwäschestandards haben. Leider sind die in dem Rundschreiben erwähnten Anlagen wieder nur auf Englisch gehalten.

 In einwandfreiem Deutsch gehalten ist hingegen das Lagebild "Finanzermittlungen" 2009 des LKA Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie für Ihre Arbeit wichtige Informationen über neue Entwicklungen und Fallbeispiele, die nicht nur in Nordrhein-Westfalen vorkommen können.

   
   
28.02.2010

Die FATF hatte im Sommer 2009 Deutschland geprüft und nun auf der Jahresversammlung im Februar 2010 in Dubai diesen Untersuchungsbericht verabschieden lassen. Der leider nur in Englisch veröffentlichte Bericht enthält eine Vielzahl von negativen Anmerkungen. Dabei wird insbesondere gerügt, dass es zu wenig (länderspezifische) Aufsicht gibt über Spielbanken, Juweliere und andere Gewerbetreibende. Der BaFin als Aufsicht über Institute und Versicherungen wird hingegen eine gute Arbeit bescheinigt; bei der FIU Deutschland wird eine angebliche Sicherheitslücke (in ihren Diensträumen) beanstandet. Insgesamt wurden mehr als die Hälfte der geprüften Punkte bemängelt. Dies hätte um ein Haar dazu geführt, dass Deutschland auf die so genannte „schwarze Liste“ gesetzt worden wäre.

Die Bundesregierung hat nun bis Februar 2012 Zeit, die in dem Bericht genannten Mängel abzustellen. Ob und inwieweit damit auch gesetzliche Änderungen verbunden sein werden, lässt sich noch nicht sagen.

Es dürfte aber absehbar sein, dass die BaFin zukünftig noch intensiver die Institute prüfen wird. Dabei könnte sich mit der in § 25c KWG vorgeschriebenen Bekämpfung betrügerischer Handlungen zu Lasten der Institute ein neuer Prüfungsschwerpunkt ergeben.

01.01.2010 Die telefonische Erreichbarkeit der GFG-Bayern hat sich zum Jahresanfang geändert.
Der Leiter der GFG-Bayern ist nun unter der Durchwahl 089-1212-1626, der Vertreter unter der Rufnummer 089/1212-2626 erreichbar.
Die Rufnummern der anderen Mitarbeiter wie auch die Faxnummer für Verdachtsanzeigen bleiben unverändert bestehen.
   
   

   
Datum letzte Aktualisierung: 11.06.2010 zurück zur Startseite