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Gesetze im Überblick§ 261 StGBAOGWGKWGVAGBaFin-Rundschreiben

GW-News

DatumThema 
25.02.2013Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes tritt am 26.02.2013 in Kraftweiter dazu
29.10.2012BKA veröffentlicht Jahresbericht 2011 der FIU Deutschland weiter dazu
29.03.2012Bafin vreöffentlicht neues RS 02/2012 (GW) mit 40 neuen Empfehlungen der FATF und Nichtbeanstandungsfrist GwG weiter dazu
18.03.2012BaFin veröffentlicht RS 01/2012 (GW) zur Einführung der neuen Auslegungs-und Anwendungshinweiseweiter dazu
28.12.2011Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ab dem 29.12.2011 in Kraftweiter dazu
16.12.2011Deutsche Kreditwirtschaft (DK) veröffentlicht neue Auslegungs- und Anwendungshinweiseweiter dazu
01.12.2011Bundestag beschließt Gesetz zur Optimierung der Geldwäschepräventionweiter dazu
16.09.2011FIU veröffentlicht ihren Jahresbericht 2010weiter dazu
29.06.2011LKA NRW veröffentlicht Lagebild Finanzermittlungen NRW 2010 weiter dazu
13.06.2011ZKA veröffentlicht Anwendungs- und Auslegungshinweise zu § 25c KWGweiter dazu
09.06.2011BaFin veröffentlicht ihren Jahresbericht 2010weiter dazu
14.05.2011Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäschepräventionweiter dazu
02.05.2011Neue Vortaten in § 261 StGB weiter dazu
08.03.2011Gesetz zur Umsetzung der 2. E-Geld-Richtlinie enthält u.a. weitreichende Änderungen des § 25c KWGweiter dazu
01.02.2011Neues Rundschreiben der BaFin zu Sanktionen der FATFweiter dazu
23.11.2010Neues Rundschreiben der BaFin zu Sanktionen der FATFweiter
21.11.2010Neuer Newsletter (Nr. 9) der FIU Deutschland erschienenweiter
02.09.2010Jahresbericht 2009 der FIU Deutschland erschienenweiter
11.06.2010Stellungnahme des ZKA zum RS-Entwurf der BaFin zu § 25c KWGweiter dazu
27.05.2010BaFin veröffentlicht den Jahresbericht 2009weiter dazu
06.05.2010GFG-Bayern veröffentlicht Lagebild 2009weiter dazu
28.04.2010BaFin veröffentlicht Entwurf eines Rundschreibens zur Betrugsbekämpfung zur Abstimmungweiter dazu
26.03.2010Neues Rundschreiben der BaFin (02/2010) vom 22.03.2010 und Lagebild 2009 des LKA NRWweiter dazu
28.02.2010FATF-Bericht über Deutschland mit zahlreichen negativen Anmerkungen liegt vorweiter dazu
01.01.2010

Die telefonische Erreichbarkeit der Leitung der GFG-Bayern hat sich zum Jahresbeginn geändert.

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News ab Januar 2010 in chronologischer Reihenfolge geordnet

25.02.2013Im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Nr. 9, S. 268) wurde am 25.02.2013 das Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) veröffentlicht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also am 26.02.2013 in Kraft. Hauptsächliche Änderung in dem Gesetz war die Aufnahme von 4 neuen Vorschriften zum Glücksspiel im Internet (§§ 9a bis 9d GwG). Neben den eigentlich Verpflichteten (Anbietern von Online-Glücksspielen) sind auch Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 (Kreditinstitute) und 2a GwG (Zahlungsdienstleister) betroffen, da sie entsprechende Sicherungssysteme zu schaffen und zu aktualisieren haben, damit entsprechende Spielvorgänge eine Händlerkennzeichnung aufweisen. Das neue Gesetz inklusive der eingearbeiteten Änderungen ist hier abrufbar.
  
29.10.2012Das BKA hat in einer gemeinsam mit der BaFin abgehaltenen Pressekonferenz den Jahresbericht 2011 der FIU Deutschland vorgestellt und veröffentlicht. Der informativen Bericht kann über diesen Link heruntergeladen werden. Wie schon aus den Vorjahren her gewohnt, ist der Jahresbericht informativ und liefert gutes Zahlenmaterial hinsichtlich der Verdachtsanzeigen aus dem Jahr 2011 im Vergleich zu den Vorjahren. Der Anstieg der Verdachtsanzeigen (in 2011 gab es noch keine Verdachtsmeldungen) auf nunmehr 12.868 hält sich beinahe im Rahmen des Üblichen, wobei anzumerken ist, dass knapp 4.000 dieser Verdachtsanzeigen auf die anscheinend unsterbliche Spezies "Finanzagenten" entfallen. Auch wenn lobend erwähnt wird, dass die Anzahl der Verdachtsanzeigen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, so darf man davon ausgehen, dass hinter vorgehaltener Hand die Anzahl der Verdachtsanzeigen eher als enttäuschend angesehen wird.
  
29.03.2012Die Bafin hat ein neues RS 02/2012 veröffentlicht, in dem eine Reihe von wichtigen Informationen enthalten ist. So werden einerseits neue 40 Empfehlungen der FATF (leider nur in Englisch) veröffentlicht, wie auch eien neue Liste zu Drittstaaten. Daneben wird bekanntgegeben, dass zu PEPs und zu Zahlscheingeschäften ab 1.000,- Euro eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31.12.2012 gilt.
  
18.03.2012BaFin veröffentlicht RS 01/2012 (GW) zur Einführung der neuen Auslegungs-und Anwendungshinweise. Die Bafin hat in ihrem ersten Rundschreiben des Jahres 2012 nun zu den Auslegungs- und Anwendungshinweisen Stellung bezogen und diese ausdrücklich als ihrer Verwaltungspraxis entsprechend, offiziell eingeführt.
  
28.12.2011Im Bundesgesetzblatt wurde das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention veröffentlicht. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 29.12.2011 in Kraft, die übrigen Vorschriften am 01.03.2012
  
16.12.2011Deutsche Kreditwirtschaft (DK) veröffentlicht neue Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuAs). Mit Stand 16.12.2011 wurden die neuen AuAs der DK veröffentlicht. Hierbei wurden die bisher getrennten AuAs betreffend das GwG einerseits und § 25c KWG zusammengeführt. Leider wurden dabei noch nicht die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention berücksichtigt. Diese Ergänzungen werden für den Herbst 2012 (der Herbst endet bekanntlich erst am 20.12. eines Jahres) erwartet. Die AuAs können u.a. von der Seite der BaFin abgerufen werden.
  
01.12.2011Der deutsche Bundestag hat am 01.12.2011 in 2. und 3. Lesung das "Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention" verabschiedet. Wann es in Kraft treten wird, steht noch nicht fest. Eine Fassung mit den eingearbeiteten Änderungen (ohne Gewähr) kann hier heruntergeladen werden.
  
16.09.2011

Die FIU hat am 16.09.2011 anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der BaFin ihren Jahresbericht für 2010 herausgegeben. Der Bericht ist wieder einmal recht informativ gehalten und informiert neben den üblichen Statistiken auch über neue Phänomene.

  
29.06.2011Das LKA NRW hat sein Lagebild 2010 für Finanzermittlungen veröffentlicht. Der informative Bericht zeigt neben den üblichen Zahlen und Statistiken auch anhand von Beispielsfällen neue Methoden der Geldwäscher auf. Den Bericht können Sie über die Seite des LKA NRW abrufen.
  
  
13.06.2011Der ZKA (Zentrale Kreditausschuss) hat zu § 25c KWG mit der BaFin abgestimmte Anwendungs- und Auslegungshinweise veröffentlicht. Diese enthalten Empfehlungen zu § 25c KWG, allerdings (noch) nicht zu allen relevanten Absätzen. Das Dokument kann hier von der Seite der BaFin heruntergeladen werden..
  
  
09.06.2011Die BaFin hat ihren Jahresbericht 2010 veröffentlicht. Neben allgemeinen Ausführungen sind vor allem Aussagen zur Geldwäschebekämpfung (ab Seite 251) relevant.
  
  
14.05.2011Das Bundeskabinett billigt den Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention. Dieser Gesetzentwurf, der erst noch die parlamentarischen Hürden nehmen muss, sieht eine weitere Verschärfung der Geldwäschevorschriften im GwG vor. Gleichzeitig sollen auch alle PEPs mit Sitz im Inland nun erfasst und werden und besonderen Sorgfaltspflichten unterliegen. Verdachtsanzeigen sollen in Verdachtsmeldungen umbenannt werden. Diese sollen nun schon erfolgen, wenn nur Tatsachen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungsverdacht hindeuten. Daneben werden die Bußgeldvorschriften verschärft. Der komplette Gesetzentwurf kann hier abgerufen werden.
Da das GwG nur fragmentiert geändert werden soll, hier der geplante Text des GwG im Volltext.
  
  
02.05.2011§ 261 StGB wurde mit Wirkung zum 03.05.2011 um einige neue Vortaten erweitert. Insgesamt 13 neue Vortaten wurden in § 261 StGB aufgenommen. Der neue Straftatbestand des § 261 StGB kann hier abgerufen werden.
  
  
08.03.2011Die lang erwartete Gesetzesänderungen zu § 25c KWG ist im Rahmen der Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie erfolgt. Das gesamte Gesetz kann hier abgerufen werden.
  
  
01.02.2011Die BaFin hat ein neues Rundschreiben (01/11) herausgegeben, in dem sie einen Sachverhalt darstellt, mit dem die IRAN-Sanktion und damit die Einhaltung der Sorgfaltspflichten umgangen wird.
  
  
23.11.2010Die BaFin hat ein neues Rundschreiben herausgegeben. Darin berichtet sie von neuen Sanktionen der FATF gegen bestimmte Länder, die nur unzureichend gegen Geldwäsche vorgehen. In dem Rundschreiben der BaFin vom 15.11.2010 werden die Verpflichteten aufgerufen, verstärkte Sorgfaltspflichten gegen Unternehmen und Personen aus diesen Ländern anzuwenden.
  
  
21.11.2010

Die FIU Deutschland hat ihren insgesamt 9. Newsletter veröffentlicht. Dieser Bericht enthält vor allem statistische Angaben zum Anzeigeaufkommen in Deutschland. Die Zunahme in den ersten 3. Quartalen geht dabei unter anderem auf die erhöhte Anzeige von Finanzagenten durch die Verpflichteten zurück. (Leider gibt es in Deutschland m.E. immer noch viel zu viele naive Personen, die glauben mit nur einer geringen Arbeitsleistung Hunderte von Euro in wenigen Minuten verdienen zu können und dabei außer Acht lassen, dass es sich kein seriöses Unternehmen leisten kann, so viel Geld wie versprochen einfach so "zum Fenster hinaus zu werfen". Hier sind wir alle aufgerufen, diesen Sumpf trocken zu legen. Wenn es gelingen sollte, durch entsprechend hohe Strafen eine geeignete Abschreckung zu erreichen, wird auch das kriminelle Phishing keine Rolle mehr spielen, da es keine Abnehmer krimineller Gelder mehr geben wird.).
Ein weiteres neues Phänomen, das die FIU weiter beobachten wird, ist die neu zu beobachtende Aufstellung von Goldautomaten (nicht Geldautomaten!), da hier relativ leicht Geld gewaschen werden kann.

Alles das finden Sie in dem Newsletter der FIU, den Sie nur über die geschützte Seite des Bundeskriminalamtes www.bka.de
(> Profil > Zentralstelle Einrichtungen > Financial Intelligence Unit > Veröffentlichungen > Newsletter) abrufen können.

  
  
11.06.2010Die BaFin hat bekanntlich am 27.04.2010 den Entwurf eines Rundschreibens zum Thema § 25c KWG veröffentlicht. Mittlerweile liegt dazu eine Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) vom 27.05.2010 vor. Ob die darin enthaltenen Anmerkungen durch die BaFin berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. In jedem Fall dürfte aber feststehen, dass die Aufgaben, betrügerische Handlungen in einem Institut zu erkennen und abzuwehren, zumindest von der Koordination und Verantwortlichkeit her, nach dem Wunsch der BaFin wohl auf den Geldwäschebeauftragten übergehen sollen.
Offen ist dabei nur, wie weit der Begriff "betrügerische Handlungen" zu verstehen sein wird. Sollte die BaFin bei ihrer weit auslegenden Ansicht bleiben, so würde das in jedem Fall bedeuten, dass der Geldwäschebeauftragte noch wesentlich mehr Aufgaben wahrnehmen muss, als bisher schon. Damit dürften die Zeiten endgültig vorbei sein, als man die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten - wie in kleineren Instituten oft noch zu beobachten – als Teilzeitaufgabe verstanden hat. Fraglich ist auch, ob es eine Übergangsfrist - wie vom ZKA gefordert - geben wird. Es bleibt in jedem Fall spannend.
  
  
27.05.2010Die BaFin hat ihren Jahresbericht 2009 veröffentlicht. Neben den üblichen Angaben zu den Ereignissen des Jahres 2009 sind auch wieder einige Seiten (S. 234 - 237) dem Thema Geldwäsche gewidmet. Die BaFin stellt dabei Defizite hinsichtlich der Erstellung von Gefährdungsanalysen bei zahlreichen Kreditinstituten fest. Dies betrifft Gefährdungsanalysen im Allgemeinen wie auch hinsichtlich der Verhinderung betrügerischer Handlungen. Daneben stelle die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes für viele Institute eine Herausforderung dar, der sie sich noch nicht gestellt hätten. 
  
  
06.05.2010Die GFG-Bayern hat das Lagebild 2009 veröffentlicht.

die GFG Bayern beim Bayerischen Landeskriminalamt hat ihren Jahresbericht (Lagebild) für das Jahr 2009 herausgegeben. Der Bericht enthält - wie auch schon die Jahre zuvor - anschauliche Statistiken sowie einige neue und interessante Fallbeispiele, die für die Arbeit des Geldwäschebeauftragten zur Erkennung neuer Typologien hilfreich sind. Da dieser Bericht nur Verpflichteten zur Verfügung gestellt werden darf, ist eine Verlinkung bzw. Veröffentlichung nicht gestattet. Der Bericht wurde bereits über die jeweiligen

Verbände/Berufskammern den Verpflichteten zur Verfügung gestellt.

Wer außerhalb dieses Bezieherkreises den Bericht erhalten möchte und Verpflichteter nach dem GwG ist, kann dies erreichen, indem er sich unter Angabe seiner geschäftlichen E-Mail Adresse an den Leiter der GFG Bayern wendet; zum Nachweis des berechtigten Interesses ist hierzu eine E-Mail-Adresse eines Instituts/eines Verbandes oder einer Kanzlei etc. erforderlich. Ein Versand an private Email-Adressen erfolgt nicht.

  
  
  
28.04.2010

Die BaFin hat am 27.04.2010 auf ihrer Webseite den Entwurf eines Rundschreibens zu "Anforderungen an die Verhinderung betrügerischer Handlungen zu Lasten der Institute und Kapitalanlagegesellschaften gemäß § 25c Abs. 1 KWG (bzw. i.V.m. § 6 Abs, 5 InvG)" veröffentlicht.

Das endgültige Rundschreiben soll erst nach Abstimmung mit den Verbänden (ZKA) herausgegeben werden. Damit besteht für die beteiligten Verbände die Gelegenheit ihre Anmerkungen einzubringen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass es noch großartige Änderungen in den Kernaussagen geben wird.

Das betrifft insbesondere die dann bestehende aufsichtliche Weisung, innerhalb der Institute eine zentrale Stelle einzurichten, die für die Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Betrugsbekämpfung zuständig sein soll.  Damit sollen zukünftig Doppelzuständigkeiten vermieden werden. Diese Stelle soll zukünftig auch für alle drei Aufgaben eine einheitliche Gefährdungsanalyse erstellen.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreibenentwurf der BaFin zu diesem Thema.

  
26.03.2010

Die BaFin hat unter dem Datum 22.03.2010 ein neues Rundschreiben (02/2010 -GW) veröffentlicht. Inhalt dieses Rundschreibens sind Empfehlungen der FATF zu Ländern, die entweder keine oder nur geringe Geldwäschestandards haben. Leider sind die in dem Rundschreiben erwähnten Anlagen wieder nur auf Englisch gehalten.

 In einwandfreiem Deutsch gehalten ist hingegen das Lagebild "Finanzermittlungen" 2009 des LKA Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie für Ihre Arbeit wichtige Informationen über neue Entwicklungen und Fallbeispiele, die nicht nur in Nordrhein-Westfalen vorkommen können.

  
  
01.01.2010Die telefonische Erreichbarkeit der GFG-Bayern hat sich zum Jahresanfang geändert.
Der Leiter der GFG-Bayern ist nun unter der Durchwahl 089-1212-1626, der Vertreter unter der Rufnummer 089/1212-2626 erreichbar.
Die Rufnummern der anderen Mitarbeiter wie auch die Faxnummer für Verdachtsanzeigen bleiben unverändert bestehen.
  
  

  
Datum letzte Aktualisierung: 25.02.2013zurück zur Startseite