GW-News
| Datum | Thema | |
| 11.06.2010 | Stellungnahme des ZKA zum RS-Entwurf der BaFin zu § 25c KWG | weiter dazu |
| 27.05.2010 | BaFin veröffentlicht den Jahresbericht 2009 | weiter dazu |
| 06.05.2010 | GFG-Bayern veröffentlicht Lagebild 2009 | weiter dazu |
| 28.04.2010 | BaFin veröffentlicht Entwurf eines Rundschreibens zur Betrugsbekämpfung zur Abstimmung | weiter dazu |
| 26.03.2010 | Neues Rundschreiben der BaFin (02/2010) vom 22.03.2010 und Lagebild 2009 des LKA NRW | weiter dazu |
| 28.02.2010 | FATF-Bericht über Deutschland mit zahlreichen negativen Anmerkungen liegt vor | weiter dazu |
| 01.01.2010 |
Die telefonische Erreichbarkeit der Leitung der GFG-Bayern hat sich zum Jahresbeginn geändert. |
weiter dazu |
News ab Januar 2010 in chronologischer Reihenfolge geordnet
| 11.06.2010 |
Die BaFin hat bekanntlich am 27.04.2010 den
Entwurf eines Rundschreibens zum Thema
§ 25c KWG veröffentlicht. Mittlerweile liegt dazu eine
Stellungnahme des Zentralen
Kreditausschusses (ZKA) vom 27.05.2010 vor. Ob die darin
enthaltenen Anmerkungen durch die BaFin berücksichtigt
werden, bleibt abzuwarten. In jedem Fall dürfte aber
feststehen, dass die Aufgaben, betrügerische Handlungen in
einem Institut zu erkennen und abzuwehren, zumindest von der
Koordination und Verantwortlichkeit her, nach dem Wunsch der
BaFin wohl auf den Geldwäschebeauftragten übergehen sollen.
Offen ist dabei nur, wie weit der Begriff "betrügerische Handlungen" zu verstehen sein wird. Sollte die BaFin bei ihrer weit auslegenden Ansicht bleiben, so würde das in jedem Fall bedeuten, dass der Geldwäschebeauftragte noch wesentlich mehr Aufgaben wahrnehmen muss, als bisher schon. Damit dürften die Zeiten endgültig vorbei sein, als man die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten - wie in kleineren Instituten oft noch zu beobachten – als Teilzeitaufgabe verstanden hat. Fraglich ist auch, ob es eine Übergangsfrist - wie vom ZKA gefordert - geben wird. Es bleibt in jedem Fall spannend. |
| 27.05.2010 | Die BaFin hat ihren Jahresbericht 2009 veröffentlicht. Neben den üblichen Angaben zu den Ereignissen des Jahres 2009 sind auch wieder einige Seiten (S. 234 - 237) dem Thema Geldwäsche gewidmet. Die BaFin stellt dabei Defizite hinsichtlich der Erstellung von Gefährdungsanalysen bei zahlreichen Kreditinstituten fest. Dies betrifft Gefährdungsanalysen im Allgemeinen wie auch hinsichtlich der Verhinderung betrügerischer Handlungen. Daneben stelle die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes für viele Institute eine Herausforderung dar, der sie sich noch nicht gestellt hätten. |
| 06.05.2010 |
Die GFG-Bayern hat das Lagebild 2009 veröffentlicht.
die GFG Bayern beim Bayerischen Landeskriminalamt hat ihren
Jahresbericht (Lagebild) für das Jahr 2009 herausgegeben.
Der Bericht enthält - wie auch schon die Jahre zuvor -
anschauliche Statistiken sowie einige neue und interessante
Fallbeispiele, die für die Arbeit des Geldwäschebeauftragten
zur Erkennung neuer Typologien hilfreich sind. Da dieser
Bericht nur Verpflichteten zur Verfügung gestellt werden
darf, ist eine Verlinkung bzw. Veröffentlichung nicht
gestattet. Der Bericht wurde bereits über die jeweiligen Verbände/Berufskammern den Verpflichteten
zur Verfügung gestellt. Wer außerhalb dieses Bezieherkreises den
Bericht erhalten möchte und Verpflichteter nach dem GwG ist,
kann dies erreichen, indem er sich unter Angabe seiner
geschäftlichen E-Mail Adresse an den
Leiter der GFG Bayern wendet; zum Nachweis des
berechtigten Interesses ist hierzu eine E-Mail-Adresse eines
Instituts/eines Verbandes oder einer Kanzlei etc.
erforderlich. Ein Versand an private Email-Adressen erfolgt
nicht. |
| 28.04.2010 |
Die BaFin
hat am 27.04.2010 auf ihrer
Webseite
den Entwurf eines Rundschreibens zu
"Anforderungen an die Verhinderung betrügerischer Handlungen
zu Lasten der Institute und Kapitalanlagegesellschaften
gemäß § 25c Abs. 1 KWG (bzw. i.V.m. § 6 Abs, 5 InvG)"
veröffentlicht.
Das endgültige Rundschreiben soll erst
nach Abstimmung mit den Verbänden (ZKA) herausgegeben
werden. Damit besteht für die beteiligten Verbände die
Gelegenheit ihre Anmerkungen einzubringen. Allerdings ist
nicht davon auszugehen, dass es noch
großartige Änderungen in den Kernaussagen geben wird.
Das betrifft insbesondere die dann
bestehende aufsichtliche Weisung, innerhalb der Institute
eine zentrale Stelle einzurichten, die für die Geldwäsche-,
Terrorismusfinanzierungs- und Betrugsbekämpfung zuständig
sein soll.
Damit sollen zukünftig Doppelzuständigkeiten vermieden
werden. Diese Stelle soll zukünftig auch für alle drei
Aufgaben eine einheitliche Gefährdungsanalyse erstellen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreibenentwurf der BaFin zu diesem Thema. |
| 26.03.2010 |
Die BaFin hat unter dem Datum 22.03.2010 ein neues Rundschreiben (02/2010 -GW) veröffentlicht. Inhalt dieses Rundschreibens sind Empfehlungen der FATF zu Ländern, die entweder keine oder nur geringe Geldwäschestandards haben. Leider sind die in dem Rundschreiben erwähnten Anlagen wieder nur auf Englisch gehalten. In einwandfreiem Deutsch gehalten
ist hingegen das Lagebild "Finanzermittlungen"
2009 des LKA Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie für Ihre
Arbeit wichtige Informationen über neue Entwicklungen und
Fallbeispiele, die nicht nur in Nordrhein-Westfalen
vorkommen können. |
| 28.02.2010 |
Die FATF hatte im Sommer 2009
Deutschland geprüft und nun auf der Jahresversammlung im
Februar 2010 in Dubai diesen Untersuchungsbericht
verabschieden lassen. Der leider nur in Englisch
veröffentlichte Bericht enthält eine Vielzahl von negativen
Anmerkungen. Dabei wird insbesondere gerügt, dass es zu
wenig (länderspezifische) Aufsicht gibt über Spielbanken,
Juweliere und andere Gewerbetreibende. Der BaFin als
Aufsicht über Institute und Versicherungen wird hingegen
eine gute Arbeit bescheinigt; bei der FIU Deutschland wird
eine angebliche Sicherheitslücke (in ihren Diensträumen)
beanstandet. Insgesamt wurden mehr als die Hälfte der
geprüften Punkte bemängelt. Dies hätte um ein Haar dazu
geführt, dass Deutschland auf die so genannte „schwarze
Liste“ gesetzt worden wäre. Die Bundesregierung hat nun bis Februar 2012 Zeit, die in dem Bericht genannten Mängel abzustellen. Ob und inwieweit damit auch gesetzliche Änderungen verbunden sein werden, lässt sich noch nicht sagen. Es dürfte aber absehbar sein, dass die
BaFin zukünftig noch intensiver die Institute prüfen wird.
Dabei könnte sich mit der in § 25c KWG vorgeschriebenen
Bekämpfung betrügerischer Handlungen zu Lasten der Institute
ein neuer Prüfungsschwerpunkt ergeben.
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| 01.01.2010 | Die telefonische
Erreichbarkeit der GFG-Bayern hat sich zum Jahresanfang
geändert. Der Leiter der GFG-Bayern ist nun unter der Durchwahl 089-1212-1626, der Vertreter unter der Rufnummer 089/1212-2626 erreichbar. Die Rufnummern der anderen Mitarbeiter wie auch die Faxnummer für Verdachtsanzeigen bleiben unverändert bestehen. |
| Datum letzte Aktualisierung: 11.06.2010 | zurück zur Startseite |
